Rechtliche Grundlagen

Durch die Trägerschaft der Marienhaus GmbH ist das Marienkrankenhaus St. Wendel eine caritative Einrichtung und unterliegt damit der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für das Bistum Trier und den Richtlinien für Arbeitsverträge (AVR) in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Weitere arbeitsvertragliche Angelegenheiten können zwischen der Dienstleitung und der Mitarbeitervertretung mittels Dienstvereinbarungen (DV) festgelegt werden.

Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)

Geltungsbereich, Wahlverfahren, allgemeine Aufgaben sowie die Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber der Mitarbeitervertretung werden durch die MAVO für das Bistum Trier geregelt. Die Mitwirkungsrechte der MAV umfassen danach:

  • Die Anhörung und Mitberatung
  • Das Vorschlagsrecht
  • Die Zustimmung
  • Das Antragsrecht

Die MAVO des Bistums Trier als PDF-Datei zum Herunterladen:

PDF-MAVO Trier

Richtlinien für Arbeitsverträge (AVR)

Die AVR in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes regeln alle arbeitsvertraglich relevanten Aspekte, wie z.B.:

  • Vergütungsgruppen, Eingruppierungen, Ortszuschläge und Zulagen
  • Arbeitszeiten, Erholungsurlaub, Dienstbefreiung, Überstundenregelungen, Sonderurlaub
  • Fort- und Weiterbildungen
  • allgemeine bzw. besondere Dienstpflichten
  • Kündigungen