
Beurlaubung und Entlassung
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass eine Beurlaubung nur mit dem Einverständnis des behandelnden Arztes und Ihrer Krankenkasse möglich ist. Der Arzt entscheidet auch über den Zeitpunkt Ihrer Entlassung. Wenn Sie auf eine vorzeitige Entlassung bestehen, haftet das Krankenhaus nicht für eventuelle Folgen.