Betriebsärztlicher Dienst

Ziel des betriebsärztlichen Dienstes ist die umfassende Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Er unterstützt und berät den Arbeitsgeber und die Mitarbeiter in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Dazu gehört z.B. die Prävention und Früherkennung arbeitstechnisch bedingter Erkrankungen und Gesundheitsschäden sowie der Unfallschutz.

Zusammen mit dem Sicherheitstechniker (Fachkraft für Arbeitssicherheit) ist der betriebsärztliche Dienst Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzsystems. Beide werden nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vom Arbeitgeber beauftragt. Auch die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung der Berufsgenossenschaften (BGV A4) werden vom betriebsärztlichen Dienst übernommen.

Dabei unterliegen alle medizinischen Diagnosen und Befunde des Betriebsarztes der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen nur mit dem Einverständnis des Betroffenen an Dritte (z.B. dem Hausarzt oder dem Arbeitgeber) weitergegeben werden.