Aufgaben
Der betriebsärztliche Dienst nimmt eine Vielzahl von Aufgaben rund um den Arbeitsschutz und die Prävention wahr.
Beratung
Der Betriebsarzt unterstützt und berät den Arbeitgeber und alle Mitarbeiter hinsichtlich:
- Der Ergonomie am Arbeitsplatz (z.B. Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes)
- Der Arbeitszeit und –pausen
- Der Wiedereingliederung von Behinderten oder Langzeiterkrankten
- Der Verhütung von Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsschäden
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Zur Vermeidung und Früherkennung berufsbedingter Erkrankungen sind insbesondere im Gesundheitswesen – je nach ausgeführter Tätigkeit – arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben.
Gefährdungen können in diesem Bereich bestehen durch:
- Infektionskrankheiten, z.B. Hepatitis B und C oder Tuberkulose
- Psychosoziale Belastungen
Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen umfassen:
- Erstuntersuchung vor Arbeitsbeginn zur Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen der Arbeitsaufnahme
- Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen (je nach Tätigkeit alle ein bis fünf Jahre) zur Prüfung einer Änderung der Gefährdung oder des Gesundheitszustandes
- Untersuchungen auf Verlangen des Mitarbeiters oder des Arbeitgebers, z.B. zur Feststellung oder Überprüfung arbeitsbedingter Erkrankungen
Arbeitsplatzbegehungen
Eine weitere, wesentliche Aufgabe des Betriebsarztes sind Arbeitsplatzbegehungen:
- Routinemäßig oder aus aktuellem Anlass
- Bei der Ursachenermittlung von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen
- Im Rahmen von Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen
- In der Regel gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitgliedern der Hausleitung, Vertretern der MAV und den Sicherheitsbeauftragten