Aufgaben

Der betriebsärztliche Dienst nimmt eine Vielzahl von Aufgaben rund um den Arbeitsschutz und die Prävention wahr.

Beratung

Der Betriebsarzt unterstützt und berät den Arbeitgeber und alle Mitarbeiter hinsichtlich:

  • Der Ergonomie am Arbeitsplatz (z.B. Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes)
  • Der Arbeitszeit und –pausen
  • Der Wiedereingliederung von Behinderten oder Langzeiterkrankten
  • Der Verhütung von Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsschäden

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Zur Vermeidung und Früherkennung berufsbedingter Erkrankungen sind insbesondere im Gesundheitswesen – je nach ausgeführter Tätigkeit – arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben.

Gefährdungen können in diesem Bereich bestehen durch:

  • Infektionskrankheiten, z.B. Hepatitis B und C oder Tuberkulose
  • Körperliche Belastungen
  • Ionisierende Strahlung
  • Psychosoziale Belastungen

Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen umfassen:

  • Erstuntersuchung vor Arbeitsbeginn zur Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen der Arbeitsaufnahme
  • Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen (je nach Tätigkeit alle ein bis fünf Jahre) zur Prüfung einer Änderung der Gefährdung oder des Gesundheitszustandes
  • Untersuchungen auf Verlangen des Mitarbeiters oder des Arbeitgebers, z.B. zur Feststellung oder Überprüfung arbeitsbedingter Erkrankungen

Arbeitsplatzbegehungen

Eine weitere, wesentliche Aufgabe des Betriebsarztes sind Arbeitsplatzbegehungen:

  • Routinemäßig oder aus aktuellem Anlass
  • Bei der Ursachenermittlung von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen
  • Im Rahmen von Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen
  • In der Regel gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitgliedern der Hausleitung, Vertretern der MAV und den Sicherheitsbeauftragten